THS

Ihre Hausgeraeteklinik

AGB

l. Leistungs- und Reparaturbedingungen

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Allgemeines

1.1 Zu unserem Angebot gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw.  an diesen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Einverständnis von uns Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.

2 Termine

2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen, Ersatzteilen anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.

2.2  Der Kunde hat in Fällen des Verzugs nur dann den Anspruch wenn für Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Kunde nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.

3 Kosten für die nicht durchgeführten Aufträge

Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird - im Falle, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen - der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:

3.1 der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;

3.2 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;

3.3 der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;

4 Gewährleistung und Haftung

4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen, und für eingebautes Material beträgt 2 Jahre. Sollten auf Wunsch des Kunden gebrauchte Ersatzteile eingebaut werden beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.

4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde uns eine abgemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung dem uns zur Verfügung steht.

4.3 Sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, kann diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Nachbesserung erfolgen.

4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

4.5 Wir hafteten, unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkung, uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für alle Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung sowie Arglist der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit bezüglich Ware, oder Teile derselben, eine Beschaffenheit oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben wird, hafteten wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, hafteten wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheit und Haltbarkeitsgarantie erfasst wird. Im Übrigen hafteten wir auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinal pflichten). Wir hafteten jedoch nur soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Dies gilt auch, soweit die Haftung gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5 Erweitertes Pfandrecht an beweglichen Sachen

5.1 Uns steht wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in unserem Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.

5.2 Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann von uns mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden aber nur wenn Adresse vom Kunden angegeben wurden ist. Wir sind berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung unserer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

6 Eigentumsvorbehalt
Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o. Ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behalten wir uns das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Auftrag vor.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und haben wir deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, können wir den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile heraus verlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde.
Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde uns die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen, Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden. Gibt der Kunde die Gelegenheit zum Ausbau nicht, gilt Ziffer 6 Abs. 2 Sätze 1 und 2 entsprechend.


II. Verkaufsbedingungen

1 Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Geräte, Ersatzteile oder sonstige Gegenstände bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehender Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur durch uns unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche des Verkäufers dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.
Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Verkäufers bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten werden.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat der Verkäufer deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer heraus verlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Kunde dem Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Käufer hat die Pflicht. den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten sowie alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich vom Verkäufer ausführen zu lassen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.

2 Abnahme und Abnahmeverzug

Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Verkäufers, nach Nachtfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann der Verkäufer 15 % des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten. Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

3 Gewährleistung und Haftung

3.1 Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren in 2 Jahren, bei gebrauchten Gegenständen in 1 Jahr seit Ablieferung der Sache. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme der Ware durch den Käufer gegenüber dem Verkäufer zur Anzeige gebracht werden, ansonsten wird der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.

3.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:

3.2.1 Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.

3.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.

3.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlern infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.

4 Widerrufsbelehrung

4.1 Sofern der Kaufvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Sinne des § 312d BGB zustande gekommen ist, ist der Käufer berechtigt den Vertrag binnen einer Frist von 2 Wochen zu widerrufen (§ 312d BGB). Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Käufer. Sofern der Käufer erst nach Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt – nach dem Eingang der Ware - auf seine Rechte nach §§ 312 ff BGB hingewiesen, beträgt die Frist zum Widerruf sodann einen Monat.
Der Widerruf hat schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Rücksendung ist an folgende Adresse vorzunehmen:




Firma THS
Im kalten Tale 8
38304 Wolfenbüttel
Inhaber: Matthias Trzaska
     

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn das Rechtsgeschäft zu gewerblichen oder der selbständigen beruflichen Tätigkeit des Käufers dienenden Zwecken abgeschlossen wurde.

Der Käufer ist verpflichtet die Ware unverzüglich auf Kosten und Gefahr des Verkäufers zurückzusenden (Portokosten werden zurückerstattet). Übersteigt der Warenwert einen Betrag von 40,00 € nicht, so ist der Käufer verpflichtet die Kosten der Rücksendung zu tragen. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits erbrachten Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen, wie Gebrauchsvorteile, herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann vom Käufer Wertesatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer der Wertersatzpflicht vermeiden, wenn er die Ware nicht wie Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Ersatzteile die Versiegelt sind werden Grundsätzlich nicht zurück genommen außer das Ersatzteil ist defekt und dann erst nach ausgibiger Prüfung.    Im Übrigen sind offensichtliche Mängel vom Käufer innerhalb von drei Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber uns zu rügen.

5 Haftung auf Schadenersatz

5.1 Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5.2 Für sonstige Schäden gilt Folgendes:

5.2.1 Wir hafteten, unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkung, uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für alle Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung sowie Arglist der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit bezüglich Ware, oder Teile derselben, eine Beschaffenheit oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben wird, hafteten wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, hafteten wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheit und Haltbarkeitsgarantie erfasst wird. Im Übrigen hafteten wir auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinal pflichten). Wir hafteten jedoch nur soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Dies gilt auch, soweit die Haftung gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5.2.2 Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt.

5.2.3 Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

5.2.4 Schadenersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Käufers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt.

5.3 Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

5.4 Der Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung bleibt unberührt.

6 Rücktritt

Bei Rücktritt sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist.

III. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe

1 Preise und Zahlungsbedingungen

1.1 Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz von uns inkl. Mehrwertsteuer.

1.2 Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.

1.3 Reparaturrechnungen sind bar zu bezahlen. Schecks und Wechsel werden nur Zahlung halber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.

1.4 Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtrags Angebot vom Kunden angefordert oder von uns abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet.

2 Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, Juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von uns.


3. Verkäufe

3.1 Ist der Käufer Kaufmann, setzen die Gewährleistungsrechte voraus, dass dieser
seiner nach § 377 HGB der geschuldeten Untersuchungs- und Obliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Im kaufmännischen Verkehr, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten nach
erfolgter Ablieferung der Ware. Beim Kauf gebrauchter Güter ist die
Gewährleistung ausgeschlossen.
Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die Ware einen Mangel aufweisen, der
bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so wird der Verkäufe die Ware,
vorbehaltlich rechtzeitiger Mängelrüge, nachbessern oder Ersatzware liefern.
Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der
Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen.
Die Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen,
wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den
sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen
oder wird die Nacherfüllung verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine
neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
Der Käufer soll im Fall einer Mängelrüge das defekte Gerät bzw. Teil mit
vollständigem Zubehör und in geeigneter Umverpackung, verbunden mit einer
genauen Fehlerbeschreibung, Angaben der Modell- und Seriennummer sowie
Kopie der Rechnung, mit der die Ware geliefert wurde, an den Verkäufer senden.

Ist der Käufer Kaufmann und wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesem versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma THS
Celler Straße 48
38518 Gifhorn,
Inhaber: Matthias Trzaska



Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge und Lieferungen, die wir an Auftraggeber (Käufer) leisten. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Stand : Oktober 2018